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Behandlungskosten und Abrechnung

Abrechnung

Die Praxis wird als reine Privatpraxis geführt, d. h. es besteht keine Möglichkeit, über die Gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Sie erhalten von mir unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus eine Privatrechnung gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Falls Sie in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, können Sie die Rechnung dort einreichen. Gleiches gilt für Beihilfe-Berechtigte. Sie wird zu unterschiedlichen Sätzen bis zu 100% (PKV) erstattet. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die für Sie gültigen Vertragsbestimmungen.

Insbesondere im Falle einer Privaten Zusatzversicherung ist darauf zu achten, dass in Ihrem Vertrag auch Ärztliche Leistungen gemäß GOÄ abgedeckt sind. Viele Versicherungen beschränken die Leistungen auf Heilpraktiker und deren Gebührenordnung GebüH! Eine weitere Formulierung in manchen Vertragsbedingungen ist „Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis“, was keine besondere Abrechnungsform ist, sondern nur eine von den PKV gemeinsam anerkanntes Verzeichnis komplementärmedizinischer Therapiemethoden. Hier finden Sie beispielsweise Homöopathie, Akupunktur und Neuraltherapie verzeichnet.


Eine Übersicht von Privaten Zusatzversicherungen, die o. g. Ärztliche Leistungen honorieren, finden sie hier.


In Einzelfällen lohnt sich auch der Versuch, mit ihrer GKV über eine Erstattungsmöglichkeit zu sprechen!

Kosten

Die Kosten für eine Behandlung sind meist abhängig vom zeitlichen Aufwand, der insbesondere in der Homöopathie im Vergleich zur üblichen „3-Minuten-Medizin“ ungleich höher liegt. Hierbei ist der aufwändigste Anteil die Erstanamnese und die folgende Arzneimittelwahl. Die Arzneimittelkosten sind aufgrund der günstigen Arzneien vernachlässigbar.

Um Ihnen einen groben Anhalt für die zu erwartenden Kosten zu geben, stelle ich Ihnen die üblichen Honorare in der folgenden Übersicht dar:

Homöopathische Erstanamnese Kinderca. 160-200 €
Homöopathische Erstanamnese Erwachseneca. 240-280 €
Folgekonsultationca. 60 €
Telefonberatungca. 10-30 €
Akutbehandlung, ggf. mit homöopathischer Arzneimittelauswahl (Repertorisation)ca. 30-50 €
Kindervorsorgeuntersuchung (U2-U11, J1+J2)ca. 100-150 €
Individuelle Impfberatung (30 Minuten)ca. 50 €
Ohrakupunktur Erstuntersuchung und erste Sitzungca. 100 €
Ohrakupunktur Folgebehandlungenca. 50 €

 

Grundsätzlich möchte ich aber keinen Patienten wegen der Kosten abweisen – das widerspricht meiner ärztlichen Ethik! Sollte für Sie die Behandlung aus nachvollziehbaren finanziellen Gründen nicht möglich erscheinen, sprechen Sie bitte zunächst mit mir. Ich bin durchaus bereits, in Einzelfällen ein Sonderhonorar zu vereinbaren.

Wenn man die Kosten mit denen einer schulmedizinischen Behandlung vergleicht, ist jedoch die Homöopathie wesentlich kostengünstiger, da keine teuren Untersuchungen und Medikamente notwendig sind.